Wie und wo kann ich für Sie tätig werden?
a) Zunächst natürlich beratend; Sie erhalten Auskunft über die Rechtslage, wenn Sie ein Problem an mich herantragen, und, soweit gewünscht Rat, wie Sie sich in einer bestimmten rechtlichen Situation verhalten sollten.
b) Soweit über die Beratung hinaus anwaltliche Tätigkeit gewünscht wird, ist dies thematisch (siehe auch Startseite) umfassend und ohne örtliche Beschränkungen gegenüber natürlichen Personen, Firmen und Behörden etc., möglich; Ihre Rechtssache kann ich bundesweit vor jeder Behörde und praktisch jedem deutschen Gericht vertreten (ausgenommen in vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Zivilrechtsstreitigkeiten).
c) Eine Auswahl hier bearbeiteter Angelegenheiten:
Kauf (auch Grundstücks- u. Kfz.-Kauf): z.B.:
Nicht bezahlter Kaufpreis
Kaufsache mit Mängeln:
Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
Miete (auch Kfz-Miete)
Mieter- u. Vermieterrechte
Zahlungs- u. Räumungsklage
Einzug von Forderungen, Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wohnungseigentumsrecht:
Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern
Familiensachen:
Getrenntleben und Scheidung
Unterhalt
Vermögensauseinandersetzung, Annahme als Kind,
Betreuung, Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung
Erbrecht:
Testamentsgestaltung, Nachlassauseinandersetzung
Pflichtteil (incl. Anrechnung von Vorempfängen etc.),
steuerrechtl. Fragen hierzu
Verkehrsunfall:
Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß u. weitere Ordnungswidrigkeiten,
Führerschein, Kfz-Schadenregulierung und Schmerzensgeld
Steuerrecht:
Einkommensteuererklärung incl. Einspruchs- und Klageverfahren
Auf diesen Rechtsgebieten besteht nicht nur im über Studium und Praxis erworbenes Wissen; fortlaufende in Anspruch genommene Fortbildung hält Schritt mit neuen rechtlichen Entwicklungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. |